Marktdaten für Bewerter
Immobilienmarkt in Zahlen: Preise, Zinsen und Standorte
1.308 Zeitreihen zu Wohn- und Gewerbeimmobilien, Finanzierung, Bautätigkeit und Standorten – täglich aus den Datenbanken von Bundesbank, Statistischem Bundesamt und weiteren Quellen aktualisiert und für die Wertermittlung nach ImmoWertV eingeordnet.
Datenstand: 10.10.2026 · tägliche Aktualisierung aus den Zeitreihen-Datenbanken der Quellen
Kennzahlen
Der Markt auf einen Blick
Preise
Wohn- und Gewerbeimmobilien im Vergleich
Preisindizes der amtlichen Statistik, der Bundesbank und der Pfandbriefbanken. Jedes Diagramm lässt sich auf 5, 10 oder 20 Jahre begrenzen, als Tabelle anzeigen und als CSV herunterladen.
Häuserpreisindex Deutschland
2025=100
Häuserpreisindex: Veränderung zum Vorjahresquartal
% ggü. Vorjahr
Gewerbeimmobilienpreisindex nach Nutzungsart
2022=100
Preisindizes nach Nutzungsart: Veränderung zum Vorjahresquartal
% ggü. Vorjahr
Kapitalmarkt
Zinsen und Inflation
Die Verhältnisse am Kapitalmarkt gehören zu den allgemeinen Wertverhältnissen (§ 2 Abs. 2 ImmoWertV).
Bauzinsen, Bundesanleihen und EZB-Leitzins
% p.a.
Inflation: Verbraucherpreise und Mieten
% ggü. Vorjahr
Bauzinsen und Hauspreise
% p.a.
Zinsabstand: Bauzinsen abzüglich Bundesanleihe
Prozentpunkte
Themen
Marktdaten nach Nutzungsart und Standort
Jede Seite bündelt die Zeitreihen eines Teilmarkts mit Erläuterungen zur Verwendung in der Wertermittlung.
Einordnung
Wozu Marktdaten in der Wertermittlung dienen
Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Maßgeblich sind die allgemeinen Wertverhältnisse am Stichtag: die Gesamtheit der für die Preisbildung maßgebenden Umstände, etwa die allgemeine Wirtschaftssituation, die Verhältnisse am Kapitalmarkt sowie die wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen des Gebiets (§ 2 Abs. 2 ImmoWertV). Sie fließen über die Eingangsdaten und die Marktanpassung in das Wertermittlungsverfahren ein (§ 7 ImmoWertV).
Die hier gezeigten Reihen sind Indexreihen und Marktindikatoren. Indexreihen dienen der Berücksichtigung von im Zeitablauf eintretenden Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse (§ 18 ImmoWertV); sie zählen wie Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 12 Abs. 1 ImmoWertV), die die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung ableiten (§ 193 Abs. 5 BauGB). Bundesweite Indizes ersetzen diese örtlichen Daten nicht. Sie eignen sich, um Daten auf Aktualität zu prüfen (§ 9 Abs. 1 ImmoWertV), um Zeiträume zwischen der Ableitung der Daten und dem Stichtag einzuordnen und um Marktanpassungen zu plausibilisieren.
- Preisindizes zeigen, wie sich das Preisniveau seit dem Kaufzeitpunkt eines Vergleichsobjekts oder seit dem Auswertungszeitraum eines Marktberichts verändert hat.
- Zinsen und Renditen erklären Bewegungen der Liegenschaftszinssätze (§ 21 Abs. 2 ImmoWertV) und der Kapitalisierungszinssätze in der Beleihungswertermittlung.
- Bautätigkeit und Demografie beschreiben Angebot und Nachfrage am Standort und stützen die Lagebeurteilung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kurz beantwortet, mit Fundstelle.
Woher stammen die Daten?
Aus den Zeitreihen-Datenbanken der Deutschen Bundesbank (Indikatorensystem Wohn- und Gewerbeimmobilien, MFI-Zinsstatistik, Kapitalmarktstatistik), des Statistischen Bundesamts, der Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, von vdpResearch, Eurostat, BIS und EZB. Die Quelle steht unter jedem Diagramm.
Wie oft werden die Daten aktualisiert?
Die Reihen werden täglich automatisch bei den Quellen abgefragt, Kreisdaten wöchentlich. Neue Werte erscheinen, sobald die Quelle sie veröffentlicht: Zinsen und Verbraucherpreise monatlich, Preisindizes vierteljährlich, Kreisdaten und die Bundesbank-Indizes nach Stadtkategorien jährlich.
Darf ich die Indizes für die Wertermittlung verwenden?
Zur Plausibilisierung und zur Einordnung der allgemeinen Wertverhältnisse ja. Vorrangig sind die vom örtlichen Gutachterausschuss abgeleiteten Daten und Indexreihen (§ 193 Abs. 5 BauGB, §§ 12 und 18 ImmoWertV); bei deren Verwendung ist die Modellkonformität zu wahren (§ 10 ImmoWertV).
Kann ich die Daten herunterladen?
Ja. Jedes Diagramm bietet eine Tabellenansicht und einen CSV-Download, der Datenkatalog zusätzlich jede einzelne Reihe. Bei Weiterverwendung ist die jeweilige Quelle zu nennen.